Wann der Staat die Kosten für eine Scheidung trägt. Rechtsanwalt B. Deutscher in Düsseldorf informiert Sie über die Prozesskostenhilfe.
Sie sind knapp bei Kasse? Beantragen Sie staatliche Hilfe!
Generell ist bei niedrigen und mittleren Einkünften bis zu monatlich 3.000.- € netto die Bewilligung von Prozesskostenhilfe möglich, z. B. wenn Sie Unterhaltsverpflichtungen zu Ihren Kindern bzw. Ehegatten zu leisten haben oder wenn Sie hohe Schulden (Kreditraten) abzutragen haben.Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) kann somit jeder erhalten, der trotz hohen Einkommens knapp bei Kasse ist und daher die Kosten einer Scheidung oder eines sonstigen familienrechtlichen Streits nicht selbst bezahlen kann, z. B. bei Klärung der Wohnsituation oder wie eine Scheidung durchgeführt wird
- Umgangsrecht mit den eigenen Kindern
- Klärung der Unterhaltsfragen für die Zeit ab der Trennung
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung.
Im Rahmen eines Beratungsgesprächs prüft Rechtsanwalt B. Deutscher unverbindlich die Möglichkeiten der Bewilligung der staatlichen Kostenübernahme. Nach unserer Erfahrung haben ca. 2/3 aller Scheidungsbetroffenen eine Chance auf Kostenübernahme durch die Staatskasse.
Übersicht:
Die wirtschaftlichen Voraussetzungen
Beispiele für Verfahrenskostenhilfe (ehemals Prozesskostenhilfe)
Welche Kosten werden durch die Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe abgedeckt?
Unverbindliche Erstberatung
Für ein bereits laufendes oder für ein beabsichtigtes Verfahren können einkommensschwache Rechtssuchende nach §§ 114 ff. ZPO (Zivilprozessordnung) einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe stellen. Die Antragstellung für die finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren kann bei Bedarf auch von einem Rechtsanwalt in Düsseldorf übernommen werden. Was für die Beantragung Schritt für Schritt zu tun ist und was Sie Wichtiges beachten müssen, erfahren Sie in unserer übersichtlichen und für Sie kostenlosen Checkliste
Die Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe und ihre Erfolgsaussichten
Für den Fall, dass der Antragssteller fehlende finanzielle Mittel hat, um eine Scheidung zu beantragen, informiert Sie Rechtsanwalt B. Deutscher in einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine Prozesskostenhilfe.
Die wirtschaftlichen Voraussetzungen
Für den Fall, dass der Antragssteller fehlende finanzielle Mittel hat, um eine Scheidung zu beantragen, informiert Sie Rechtsanwalt B. Deutscher in einem unverbindlichen Erstberatungsgesprächt über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine Prozesskostenhilfe.
Beispiel: Ralf und Daniela leben getrennt in Düsseldorf und wollen sich scheiden lassen
Daniela verdient mit ihrem Teilzeitjob in der Verwaltung 1.100 € netto. Ralf bekommt für seine Tätigkeit als Techniker einen Nettobetrag in Höhe von 2.000 € ausgezahlt. Für seine neue Wohnung zahlt er 600 € Miete. Er hat noch weitere monatliche Verbindlichkeiten und muss seinen Autokredit mit Raten von 350 € und einen Konsumentenkredit für eine neue Küche in Höhe von 400 € abzahlen. Nach Abzug aller Schulden sowie der Miete ist das Einkommen von Ralf so gering, dass er einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hat. Das wäre übrigens auch der Fall, wenn Ralf einen Hauskredit abzahlen oder Unterhaltsleistungen für Daniela oder gemeinsame Kinder in dieser Höhe leisten müsste. Daniela kann ebenfalls Prozesskostenhilfe in Düsseldorf beantragen, falls ihre Miete und/oder Schulden so hoch wären, dass ihr nach Abzug dieser Kosten weniger als der Freibetrag bleiben würde. Derzeit liegt dieser Betrag bei 700 € für Arbeitnehmer.
Beispiel: Stefanie und Christoph leben getrennt und streiten sich um die Unterhaltszahlungen für das gemeinsame Kind
Stefanie verdient mit ihrem Teilzeitjob in einer Düsseldorfer Arztpraxis monatlich 900 € netto. Seit der Trennung von Christoph lebt sie mit dem 12jährigen Sohn Alexander in einer eigenen Wohnung. Christoph erhält für seine Tätigkeit im Vertrieb durchschnittlich 2.500 € netto und weigert sich, den von Stefanie geforderten Unterhalt in vollem Umfang zu leisten. Die Frist, die ihm von Stefanie gesetzt wurde, hat er tatenlos verstreichen lassen. Da Stefanie nur über ein geringes Einkommen verfügt, hat sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe und kann den Unterhaltsanspruch nun vor Gericht einklagen. Sie haben noch Fragen zu Ihrer persönlichen Situation? Rechtsanwalt Deutscher in Düsseldorf berät sie in einem Beratungsgespräch über die Unterhaltssituation.
Beispiel: Andreas möchte seine Kinder nach der Trennung öfter sehen
Als Abteilungsleiter verdient Andreas 3.000 € netto im Monat. Er ist vor einer Weile in eine eigene Wohnung in Düsseldorf gezogen. Bettina, seine Noch-Ehefrau, lebt mit den beiden 2 und 4 Jahre alten Kindern weiterhin im Eigenheim. Andreas zahlt für die Hypothek monatlich 1.100 € sowie den Unterhalt für Bettina und die Kinder. Da sich das Paar im Streit getrennt hat, erlaubt Bettina nicht, dass Andreas die Kinder häufig sieht. Andreas möchte aber mehr Zeit mit seinen Kindern verbringen. Da die Fronten verhärtet sind und sich keine außergerichtliche Regelung treffen lässt, will Andreas das Umgangsrecht einklagen. Da ihm nach Abzug der Hypothek und der Unterhaltsleistungen sowie seiner eigenen Miete nur noch wenig Geld zur Verfügung steht, bekommt er trotz seines nicht geringen Einkommens Verfahrenskostenhilfe. Gerne informiert Sie Rechtsanwalt B. Deutscher in einem Beratungsgespräch in Düsseldorf über Sorgerechtsfragen.
Beispiel: Petra, Anfang 50 und viele Jahre HausfrauMehr infos
Manfred hat immer gut verdient, seine Noch-Ehefrau Petra hat ihm den Rücken freigehalten und als Hausfrau und Mutter beruflich zurückgesteckt. Nach der Trennung konnte sie nicht in ihren alten Beruf in Düsseldorf zurückkehren, sondern versucht durch einen Minijob einen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt zu schaffen. Das Haus, in dem das Paar in den letzten 28 Jahren gemeinsam lebte,
hat Manfred mit ihn die Ehe gebracht. Es gehört ihm ganz allein, obwohl beide Partner während der Ehe viel Geld und Zeit in das Haus investiert haben. Petras Anwalt hat daher ausgerechnet, dass sie einen Anspruch auf einen Zugewinnausgleich von rund 50.000 € hat. Manfred ist damit nicht einverstanden und will Petra das Geld nicht auszahlen. Petra möchte ihren Anspruch daher vor Gericht geltend machen. Sie erhält Verfahrenskostenhilfe, da sie kein Vermögen sowie ein sehr geringes Einkommen hat.
Achtung: Sollte Petra das Verfahren gewinnen und den Zugewinnausgleich erhalten, muss sie die Kosten selbst tragen. Sie verfügt dann über ein ausreichendes Vermögen.
Unverbindliche Erstberatung
Beispiel: Werner und Katharina streiten über den nachehelichen UnterhaltMehr infos
Während Werner Karriere in Düsseldorf gemacht hat, kümmerte sich Katharina um die Erziehung der Kinder und den Haushalt. Erst nach einigen Jahren hat sie eine Tätigkeit mit 20 Wochenstunden aufgenommen, allerdings konnte sie aufgrund der langen Pause nicht mehr in ihren alten Beruf zurückkehren. Daher ist Katharina der Meinung, dass sie große ehebedingte berufliche Nachteile hat und Werner auch nach der Scheidung Unterhalt zahlen muss.
Werner denkt, dass Katharina selbst für ihren Unterhalt sorgen muss, da sie ja jetzt arbeiten gehen kann. Da Katharina aufgrund ihres geringen Einkommens keine Unterhaltsklage zahlen kann, gewährt ihr das Familiengericht Verfahrenskostenhilfe. Diese Beispiele aus der Praxis zeigen, dass es sehr unterschiedliche Konstellationen gibt, die eine staatliche Prozesskostenhilfe ermöglichen.
Rechtsanwalt Benjamin Deutscher klärt in einem individuellen Beratungsgespräch in Düsseldorf, ob Sie Ansprüche auf staatliche Unterstützung haben. Dabei prüfen wir gemeinsam die relevanten Unterlagen und Fakten, um das für die Antragsstellung relevante Einkommen zu ermitteln.
Antragstellung und erstattete Kosten
Für den Fall, dass Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen möchten, unterstützt Sie Rechtsanwalt B. Deutscher gerne bei der Beantragung beim zuständigen Familiengericht in Düsseldorf. Für den Antrag werden noch folgende Unterlagen benötigt:
- Nachweis/Kopien über Ein- und Ausgaben
- (Lohnnachweis bzw. Arbeitslosengeldbescheid)
- Mietvertrag- Schuldentilgung,
- Versicherungsnachweise
Für das Scheidungsverfahren wird immer ein Anwalt benötigt. Hier empfehlen wir, von Anfang an einen Anwalt für Familienrecht zu kontaktieren, damit dieser auch die Beantragung von Prozesskostenhilfe übernehmen kann. Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe wird meistens gemeinsam mit dem Antrag auf Ehescheidung eingereicht, kann aber auch nachgereicht werden. Unser Anwalt Rechtsanwalt B. Deutscher wird diese Schritte für Sie übernehmen. Prozesskostenhilfe beinhaltet die Übernahme von anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten. Haben Sie noch weitere Fragen für Ihre persönliche Situation? Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für einen unverbindlichen Beratungstermin. Sie erhalten diesen in der Regel kurzfristig.
Unser Anliegen ist es, Ihre Probleme zu lösen. Wir helfen Ihnen qualifiziert, zielstrebig und stehen ausschließlich auf Ihrer Seite. Mit Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe haben Sie die Möglichkeit Ihre gescheiterte Ehe scheiden zu lassen, auch wenn Sie sich in einem finanziellen Engpass befinden. Je nach Art der Bewilligung werden Anwalts- und Gerichtskosten von der Staatskasse in Düsseldorf gezahlt. Die Kostenhilfe kann einerseits als Darlehen gewährt werden. Je nach der Situation des Antragstellers ist aber andererseits auch eine finanzielle Unterstützung ohne Rückzahlungspflicht denkbar. Nehmen Sie bei Fragen zum Thema Scheidung und Verfahrenskostenhilfe jederzeit gerne Kontakt mit Rechtsanwalt B. Deutscher auf!
Unverbindliche Erstberatung
Haben Sie Fragen zur Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe? Dann kontaktieren Sie mich unter der Nummer 0211 – 2054 4460, nutzen das Kontaktformular.