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Einvernehmliche Scheidung

Wie hoch sind die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung?

Die individuellen Scheidungskosten werden von Ihrem Fachanwalt für Familienrecht bereits vor der Scheidung zuverlässig ermittelt. Ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Kosten ist die Art der Scheidung. Können Sie sich mit Ihrem Ex-Partner nicht über Themen wie Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich einigen, muss das Gericht diese Entscheidungen treffen. Diese strittige Scheidung kostet viel Zeit und Geld.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sieht das anders aus. Regeln Sie und Ihr Noch-Ehepartner diese Aspekte bereits im Vorfeld, fallen zusätzliche Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten weg. Die verbleibenden Kosten für Gericht und Anwalt werden bei einer einvernehmlichen Scheidung häufig zwischen den Eheleuten geteilt.

Anwalts- und Gerichtskosten bei einvernehmlicher Scheidung

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Die Kosten für Ihre Scheidung hängen vom sogenannten Verfahrenswert ab. Dieser Wert wird vom Gericht am Ende des Scheidungsverfahrens verbindlich festgelegt. Dieser Verfahrenswert bestimmt nicht nur die Gerichtskosten, sondern ist auch Grundlage für die Anwaltskosten. Wie hoch dieser Betrag ist, wird im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Kennen Sie den Verfahrenswert für Ihre einvernehmliche Scheidung, dann lässt sich in der Gebührentabelle nach dem RVG ermitteln, wie hoch die Kosten sein werden. So haben Sie bereits vor Beendigung des Scheidungsverfahrens Planungssicherheit. Rechtsanwalt Benjamin Deutscher unterstützt Sie gerne bei der Ermittlung der Kosten und zeigt Ihnen auf, wie sich diese Kosten erfolgreich reduzieren lassen.
Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung werden beispielsweise Scheidungsfolgenvereinbarungen vor der eigentlichen Verhandlung getroffen. Aspekte wie Unterhaltsleistungen, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Sorgerecht oder die Zukunft der gemeinsamen Immobilie sind damit kein Gegenstand des eigentlichen Scheidungsverfahrens mehr.

Möchten Sie mehr über die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung erfahren?

Dann kontaktieren Sie mich unter der Nummer 0211 – 2054 4460, oder über das Kontaktformular.

Hat das Einkommen Einfluss auf die Verfahrenskosten ?

Die Kosten für das Scheidungsverfahren sind zu einem großen Teil abhängig von Ihrer Einkommenssituation. Grundlage der Berechnung sind die Nettoeinkünfte beider Ehepartner in den letzten drei Monaten vor der Antragsstellung. So zahlen Gutverdiener mehr für ihre Scheidung, als Menschen mit einem geringen Einkommen. Die Gerichte entscheiden dabei allerdings nicht einheitlich, welche Positionen noch zum Einkommen zählen und beurteilen Vermögen und Schulden unterschiedlich. So darf in Düsseldorf bei der Ermittlung des Verfahrenswertes beispielsweise für jedes unterhaltsberechtigte Kind ein Pauschalbetrag in Höhe von 250 € monatlich vom gemeinsamen Nettoeinkommen abgezogen werden. Wie die Situation bei dem für Sie zuständigen Familiengericht ist, klärt Ihr Fachanwalt gerne für Sie.

Erhöhen Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich die Scheidungskosten?

Neben Unterhaltsleistungen und Sorgerecht gehören der Versorgungsausgleich und der Zugewinnausgleich ebenfalls zu den strittigen Themen bei einer Scheidung. Werden diese Aspekte vor Gericht verhandelt und entschieden, erhöhen sich die Verfahrenskosten deutlich. Ihr Fachanwalt für Familienrecht Benjamin Deutscher rät Ihnen daher diese Themen bereits vor der Verhandlung mit Ihrem Noch-Ehepartner zu regeln. Sind beide Eheleute gesprächsbereit, können sowohl der Versorgungsausgleich als auch der Zugewinnausgleich im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung fair geregelt werden. Mit dieser Scheidungsfolgenvereinbarung reduzieren Sie die Scheidungskosten deutlich und beschleunigen das gesamte Verfahren. Haben Sie noch Fragen zu einer Folgevereinbarung? Dann kontaktieren Sie mich doch einfach und vereinbaren zeitnah einen Beratungstermin.

Kosten für meine Tätigkeit als Anwalt in Ihrem Scheidungsverfahren

Meine Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie dem vom Gericht festgelegten Verfahrenswert Ihrer Scheidung. In der Gebührentabelle lässt sich der entsprechende Betrag ablesen. Während die Gerichtskosten bereits zu Beginn des Scheidungsverfahrens gezahlt werden müssen, haben Sie bei den Anwaltskosten ein bisschen mehr Zeit.

Sie erhalten die erste Rechnung von mir erst, wenn ich Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht habe. Diese Rechnung können Sie nach Absprache auch in Raten bezahlen. Das Gericht vergibt dann eine Geschäftsnummer für Ihr Verfahren. Besteht die Sorge, dass Sie die Gerichts- und Anwaltskosten nicht zahlen können? Dann prüfe ich für Sie, ob ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, früher Prozesskostenhilfe genannt, besteht. Aus meiner langjährigen Erfahrung weiß ich, dass circa zwei Drittel aller Betroffenen staatliche Hilfen bekommen können.
Falls der Staat in Ihrem Fall nicht einspringen sollte, haben Sie nach individueller Absprache auch die Möglichkeit, die Anwaltskosten per Ratenzahlung zu begleichen. Benötigen Sie weitere Informationen zur Gebührenordnung für Anwälte, den Anwaltskosten im Rahmen einer Scheidung sowie zur Verfahrenskostenhilfe? Dann rufen Sie mich an unter 0211 – 2054 4460, nutzen mein Kontaktformular oder schreiben eine E-Mail. Das Erstberatungsgespräch ist für Sie übrigens kostenlos, wenn Sie mir das Mandat für Ihre Scheidung übertragen.

Modifiziert am 9. April 2021Veröffentlicht am 9. April 2021