Person / Werdegang
Herr Rechtsanwalt Benjamin Deutscher ist nach dem Abschluss seines Studiums mit Prädikatsexamen seit 2001 als Rechtsanwalt im Familienrecht tätig.
Er wurde wegen nachgewiesener besonderer praktischer und theoretischer Kenntnisse und Fähigkeiten von der Rechtsanwaltskammer in 2005 zum Fachanwalt für Familienrecht ernannt.
Während seiner mehrjährigen Tätigkeiten in zwei renommierten Anwaltssozietäten hat er die zivilrechtlichen Bereiche geleitet und ausgebaut. Herr Rechtsanwalt Deutscher betreut Sie mit über Jahre gewachsener Kompetenz daher auch in anderen rechtlichen Bereichen wie beispielsweise Erbrecht, Verkehrsrecht oder Mietrecht.
Modifiziert am 31. Dezember 2020Veröffentlicht am 31. Dezember 2020